Auf der Tagesordnung des Landschaftsbeirat vom 16. Juni 2015 befindet sich unter Punkt 6 folgender Antrag:
 
Teilrodung eines Naturdenkmalgeschützten Baumbestandes zur Umsetzung der 46. Flächennutzungsplan-Änderung und des Bebauungsplanes 13a „Bedburg Zentrum – Schlossparkplatz“. Naturdenkmal 2.3-9 “ Laubengang aus Sommerlinden“ (LP1). Antrag auf Befreiung nach§ 67 BNatSchG vom 20.05.2015. Antragstellerin: Stadt Bedburg, Der Bürgermeister, 50181 Bedburg. 70/8-31-01-890
 
Anhand der zwei Bilder können Sie sehen um welchen Bereich es sich dabei handelt.
 
Nicht nur das hier der halbe Naturdenkmalgeschützte Laubengang gefällt werden soll, ebenfalls ist aus der Planung zu entnehmen, das auch der Weiher in diesem Bereich zugeschüttet werden soll. Somit würde ein weiteres wertvolles Stück Natur für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren in Bedburg zerstört.